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   BVerwG, 14.12.1984 - 8 B 112.84   

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https://dejure.org/1984,2633
BVerwG, 14.12.1984 - 8 B 112.84 (https://dejure.org/1984,2633)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1984 - 8 B 112.84 (https://dejure.org/1984,2633)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1984 - 8 B 112.84 (https://dejure.org/1984,2633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Aufrechnung nach Eröffnung des Vergleichsverfahrens - Erstattung zuviel entrichteter Gewerbesteuervorauszahlungen - Entstehung und Fälligkeit des Erstattungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 276
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.05.1979 - VIII R 58/77

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Einkommensteuererstattungsanspruch -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1984 - 8 B 112.84
    Dieser Tatbestand ist verwirklicht, wenn eine Steuerschuld für einen Erhebungszeitraum entstanden ist, die kleiner ist als die Summe der für diesen Erhebungszeitraum entrichteten Vorauszahlungen (vgl. BFH, Urteil vom 22. Mai 1979 - VIII R 58/77 - BStBl. 1979 II S. 639 [640]).

    Daß der Erstattungsanspruch als solcher entsteht, "sobald eine Steuerschuld entstanden ist, die niedriger als der Gesamtbetrag der geleisteten Vorauszahlungen ist", und daß der Zeitpunkt der Fälligkeit dieses Anspruchs hiervon zu unterscheiden ist, hat der Bundesfinanzhof mehrfach ausgesprochen (vgl. Urteile vom 22. Mai 1979 - VIII R 58/77 - a.a.O. und vom 7. März 1968 - IV R 278/66 - BStBl. 1968 II S. 496 [498]).

  • BFH, 18.03.1976 - V R 127/71

    Verfügung des FA - Festsetzung von Aussetzungszinsen - Einspruch - Berichtigung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1984 - 8 B 112.84
    Der Rechtssache kommt auch keine grundsätzliche Bedeutung zu, soweit die Beschwerde geltend macht, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. März 1976 - V R 127/71 - (BStBl. 1976 II S. 438) ab.
  • BFH, 07.03.1968 - IV R 278/66

    Anspruch auf Erstattung vor Konkurseröffnung zuviel entrichteter Steuern als

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1984 - 8 B 112.84
    Daß der Erstattungsanspruch als solcher entsteht, "sobald eine Steuerschuld entstanden ist, die niedriger als der Gesamtbetrag der geleisteten Vorauszahlungen ist", und daß der Zeitpunkt der Fälligkeit dieses Anspruchs hiervon zu unterscheiden ist, hat der Bundesfinanzhof mehrfach ausgesprochen (vgl. Urteile vom 22. Mai 1979 - VIII R 58/77 - a.a.O. und vom 7. März 1968 - IV R 278/66 - BStBl. 1968 II S. 496 [498]).
  • VG Stuttgart, 27.07.2017 - 10 K 2902/16

    Insolvenz und Aufrechnung mit Gewerbesteuerschulden

    Diese Vorschrift regelt indessen nicht die Entstehung des Erstattungsanspruchs, sondern dessen Fälligkeit, d.h. die Frage, von welchem Zeitpunkt an der Erstattungsanspruch geltend gemacht werden kann (BVerwG, Beschluss vom 14.12.1984 - 8 B 112/84 -, Rn. 4, juris).

    Der Anspruch auf Erstattung zu viel entrichteter Gewerbesteuervorauszahlungen entsteht erst in dem Zeitpunkt, in dem die niedrigere Gewerbesteuerschuld entsteht (BVerwG, Beschluss vom 14.12.1984 - 8 B 112/84 -, juris).

  • BFH, 06.02.1990 - VII R 86/88

    Zur Abtretung/Verpfändung von Erstattungsansprüchen wegen Überzahlung von

    Nach der sog. "materiellen Rechtsgrundtheorie" (BFH-Urteil vom 7. März 1968 IV R 278/66, BFHE 92, 153, BStBl II 1968, 496, 498; Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 14. Dezember 1984 8 B 112/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1985, 483; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 37 AO 1977 Tz. 14; Drenseck in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 8. Aufl. 1989, § 37 Anm. 1, § 42 Anm. 7; Heinicke in Schmidt, Einkommensteuergesetz, § 36, Anm. 16; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 38 AO 1977, Anm. 77-82; Halaczinsky in Koch, Abgabenordnung, 3. Aufl., § 38, Anm. 7) entsteht dieser bei Überzahlung mit Ablauf des Besteuerungs- bzw. Veranlagungszeitraums.
  • BFH, 26.04.1994 - VII R 109/93

    Verfahrensrecht; Pfändung eines Gewerbesteuererstattungsanspruchs

    Nach dem Beschluß des BVerwG vom 14. Dezember 1984 8 B 112/84 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1985, 483) entsteht der Anspruch auf Erstattung zuviel entrichteter Gewerbesteuervorauszahlungen in dem Zeitpunkt, indem die (niedrigere) Gewerbesteuerschuld entsteht, d.h. mit Ablauf des Erhebungszeitraums -Kalenderjahrs - (§§ 14 Abs. 2 Satz 2, 18 des Gewerbesteuergesetzes - GewStG -) und nicht erst mit der Festsetzung der Jahressteuer.
  • OVG Sachsen, 26.11.2013 - 5 A 726/10

    Abtretung eines Gewerbesteuererstattungsanspruchs, Ablaufhemmung der

    Selbst wenn dies der Fall wäre und davon ausgegangen wird, dass ein solcher Erstattungsanspruch der Steuerschuldnerin unabhängig von der bisher fehlenden Aufhebung der Gewerbesteuer- und Zinsbescheide der Beklagten vom 26. Oktober 1998 und 23. November 1998 bereits kraft Gesetzes entstanden ist (sog. materielle Rechtsgrundtheorie, vgl. BVerwG, Beschl. v. 14. Dezember 1984 - 8 B 112.84 -, juris Rn. 4 = NVwZ 1985, 276 f.), so dass die Abtretung gemäß § 46 Abs. 2 AO wirksam angezeigt werden konnte (anders bei der sog. formellen Rechtsgrundtheorie, nach der ein Erstattungsanspruch hier noch gar nicht entstanden wäre, vgl. BFH, Urt. v. 15. Oktober 1997 - II R 56/94 -, juris Rn. 19 bis 22 = BFHE 184, 111; sowie zur Anwendbarkeit der materiellen Rechtsgrundtheorie in Abtretungsfällen: BFH, Urt. v. 6. Juni 2000 - VII R 104/98 -, juris Rn. 22 ff., 36/37 = BFHE 192, 21), stehen die wirksamen Gewerbesteuer- und Zinsbescheide der Beklagten vom 26. Oktober 1998 und 23. November 1998 jedenfalls der Durchsetzung eines solchen Erstattungsanspruchs entgegen.
  • FG Köln, 20.06.2000 - 8 K 8121/98

    Rückforderung eines Steuererstattungsbetrages vom Konto eines Verstorbenen

    Nach der sog. materiellen Rechtsgrundtheorie (vgl. BFH-Urteile vom 7. März 1969 IV R 278/66, BStBl II 1968, 496 [498]; vom 26.04.1994 VII R 109/93, BFH/NV 1994, 839 und vom 6. Februar 1996 VII R 50/95, BStBl II 1997, 112; Beschluß des BVerwG vom 14. Dezember 1984 8 B 112/84, HFR 1985, 483; ebenso Tipke/Kruse § 37 AO Tz. 42 ff.; Fischer in Hübschmann/ Hepp/Spitaler § 38 AO Anm. 77 ff.; Halaczinski in Koch, § 38 AO Anm. 7) entsteht der Erstattungsanspruch bei Überzahlung mit Ablauf des Besteuerungs- bzw. Veranlagungszeitraums.
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